Evangelischer Pfarrsprengel Neutrebbin

Friedhofsgebührenordnung (FGO)

der kirchlichen Friedhöfe Neutrebbin und Altbarnim vom 02.03.2021 gültig ab 01.07.2021


 

§ 1 Ruhefristen

 

1. für Erdbestattungen 25 Jahre
2. für Urnenbestattungen 20 Jahre

 

§ 2 Gebühren

 

1. Grabberechtigungsgebühren

Umfasst die Bereitstellung der Grabstelle für die gesamte Ruhefrist, das Recht auf Aufstellung eines Grabsteines, Beratung, Ausfertigung des Nutzungsvertrages.

  1. Wahlgrabstelle je Einzelgrabstelle 10,- € p.a.
  2. Wahlgrabstelle je Doppelgrabstelle 20,- € p.a.
  3. Urnenwahlgrabstelle für bis zu 2 Urnen 10,- € p.a.

2. Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG)

Umfasst die Pflege der Friedhofsanlage, der Wege, Zäune und Mauern, Unterhaltung der Pumpen, Gehölze, Bereitstellung von Gießwasser, Abfallentsorgung. Die FUG kann über die Ruhefrist hinaus jährlich verlängert werden.

  1. Wahlgrabstelle je Einzelgrabstelle 15,- € p.a.
  2. Wahlgrabstelle je Doppelgrabstelle 30,- € p.a.
  3. Urnenwahlgrabstelle für bis zu 2 Urnen 15,- € p.a.

3. Bestattungsgebühr

  1. Erdbestattung (Sargannahme, Herstellen und Schließen der Gruft, Sargträger) 300,- €
  2. Urnenbestattung (Urnenannahme, Herstellen und Schließen der Gruft, Urnenträger) 150,- €

4. Leistungen bei der Trauerfeier

Umfasst die Herrichtung der Räume, Licht, Heizung, Strom, Kerzen, Orgelnutzung sowie die anschließende Reinigung.

  1. Aufbahrung in der Kapelle 25,- €
  2. Aufbahrung in der Kirche 75,- €

5. Bestattung auf der Urnengemeinschaftsanlage

Umfasst für die gesamte Ruhefrist von 20 Jahren:

  • die Bereitstellung der Grabstelle
  • die Friedhofsunterhaltungsgebühr
  • die Pflege der Grabanlage
  • Beratung, Ausfertigung des Nutzungsvertrages
  • Fertigung und Setzung des Grabsteines
  • Fertigung und Anbringung der Steinplatte mit Namensnennung
  • Alle Leistungen der Trauerfeier (Herrichtung der Räume, Licht, Heizung, Strom, Kerzen, Orgelnutzung sowie die anschließende Reinigung)
  • Beräumung und Entsorgung des Steines
  1. Wahlgrabstelle je Einzelgrabstelle (Urne) 1.600,- €


6. Beräumung einer Grabstelle

Umfasst die sachgerechte Entfernung und Entsorgung der errichteten Grabstätte (Grabstein, Fundament, Einfassungen) sowie der Bepflanzung einschließlich Wurzelwerk spätestens 6 Monate nach Ablauf der Ruhefrist.

  1. Einzelgrabstelle 150,- €
  2. Doppelgrabstelle 300,- €
  3. Urnengrabstelle 50,- €

7. Pflege einer Grabstelle

Umfasst das Sauberhalten der Grabstelle (Entfernen von Laub, Bewuchs und Verschmutzungen), Entfernen von Moos auf dem Grabstein (einmal jährlich), Giessen, Abdecken mit Reisig zum Totensonntag sowie regelmäßige Leistungen an der Grabstätte ohne Bepflanzung und Blumenschmuck.

  1. Einzelgrabstelle 100,- €
  2. Doppelgrabstelle 200,- €

8. Ausbettung, Umbettung

Ausbetten eines Sarges einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes 720,- €
Ausbetten einer Urne einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes 360,- €
Übersenden einer Urne 120,- €

§ 3 Gebührenpflichtiger und Fälligkeit

 

Gebührenpflichtiger ist derjenige, der die in § 1 und § 2 genannten Leistungen oder eine dieser Leistungen nutzt und einen Nutzungsvertrag unterschreibt. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Bestattungs- oder Friedhofseinrichtungen und den Leistungen der Friedhofsverwaltung. Die Gebühr wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.


Arno Leye, Vorsitzender des Gemeindekirchenrates